Alvotech vergrößert überzeichnete PIPE-Transaktion auf ca. 175 Mio. USD

REYKJAVIK, Island--()--Das weltweit tätige biopharmazeutische Unternehmen Alvotech Holdings S.A. (kurz „Alvotech“), das sich ausschließlich auf die Entwicklung und Herstellung von Biosimilars für Patienten auf der ganzen Welt konzentriert, und die Oaktree Acquisition Corp. II (kurz „Oaktree II“) (NYSE: OACB), eine börsennotierte Akquisitionszweckgesellschaft (Special Purpose Acquisition Company), die von einer Tochtergesellschaft von Oaktree Capital Management, L.P., finanziert wird, haben heute zusätzliche Mittel in Höhe von 21 Millionen US-Dollar für eine Kapitalerhöhung im Rahmen einer PIPE-Transaktion mit Stammaktien von Oaktree II im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Geschäftszusammenschluss angekündigt.

Das nun auf insgesamt ca. 175 Mio. USD vergrößerte PIPE-Geschäft, das vollumfänglich mit Stammaktien zu 10 USD je Aktie durchgeführt wird, ist auf das verstärkte Interesse von führenden isländischen Investoren wie Arctica Finance, Arion Bank und Landsbankinn zurückzuführen. Diese 21 Mio. USD kommen zu den anderen Einschüssen von erstrangigen Investoren wie Suvretta Capital, Athos (das Family-Office der Familie Strüngmann), CVC Capital Partners, Temasek Holdings, Farallon Capital Management, Sculptor Capital Management u. a. hinzu.

Der Geschäftszusammenschluss dürfte Alvotech einen Bruttoerlös von über 475 Mio. USD einbringen (unter der Annahme, dass keine Rückkäufe getätigt werden). Dies umfasst Barmittel in Höhe von ca. 250 Mio. USD aus dem Treuhandkonto von Oaktree II (wiederum unter der Annahme, dass keine Rückkäufe getätigt werden), über 175 Mio. USD von den erweiterten PIPE-Anlegern sowie eine Eigenkapitalverpflichtung in Hohe von 50 Mio. USD von bestehenden Aktionären, die vor Jahresende 2021 eingegangen wurde. Das zusammengeführte Unternehmen wird anfänglich einen impliziten Unternehmenswert von ca. 2,25 Mrd. USD haben.

„Die Vergrößerung der PIPE-Transaktion ist ein Beweis für das starke Interesse, das uns von Daueranlegern in Bezug auf den Geschäftszusammenschluss mit Oaktree II entgegengebracht wird“, sagte Róbert Wessman, Vorsitzender und Gründer von Alvotech. „Wir sind froh über den verstärkten Schwung zu Beginn des Jahres 2022 und freuen uns darauf, unser Ziel voranzutreiben, Patienten rund um die Welt hochwertige und kostengünstige Biosimilars zur Verfügung zu stellen.“

„Bei Alvotech sind wir gut aufgestellt, um weitere Investitionen in das globale Wachstum unserer Pipeline für Biosimilars zu tätigen“, bemerkte Mark Levick, CEO von Alvotech. „Wir sind sehr zufrieden mit dem anhaltenden Erfolg unserer PIPE-Transaktion, die das breit abgestützte Bekenntnis unserer Investoren zu unserem Auftrag, den Patientenzugang zu verbessern, nachweist.“

Der vorgesehene Geschäftszusammenschluss ist der Genehmigung durch die Aktionäre von Oaktree II und weiteren Abschlussbedingungen unterworfen. Nach dem Abschluss der Transaktion werden die Wertpapiere des zusammengeführten Unternehmens voraussichtlich an der Nasdaq unter dem Symbol „ALVO“ gehandelt. Die Transaktion dürfte in der ersten Hälfte des Jahres 2022 abgeschlossen werden.

Über Alvotech

Alvotech ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das sich ausschließlich auf die Entwicklung und Herstellung von Biosimilars für Patienten auf der ganzen Welt konzentriert. Alvotech will sich im Biosimilar-Bereich durch die Bereitstellung hochwertiger, kostengünstiger Produkte und Dienstleistungen als Weltmarktführer positionieren, was durch einen vollständig integrierten Ansatz und umfassende interne Ressourcen ermöglicht werden soll. Die aktuelle Pipeline von Alvotech enthält sieben Biosimilar-Kandidaten zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen, Augenkrankheiten, Osteoporose und Krebs. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.alvotech.com.

Zusätzliche Informationen

Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Geschäftszusammenschluss (kurz der „Geschäftszusammenschluss“) zwischen Oaktree Acquisition Corp. II (kurz „OACB“) und Alvotech Holdings S.A. (kurz „Alvotech S.A.“) haben OACB und Alvotech S.A. bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) einen Zulassungsantrag auf Formblatt F-4 (kurz „Zulassungsantrag“) mit vorläufigen Aktionärsinformationen von OACB und einem vorläufigen Fusionsprospekt von Alvotech Lux Holdings S.A.S. eingereicht, und nachdem der Zulassungsantrag für gültig erklärt worden ist, wird OACB den Aktionären endgültige Versionen der Aktionärsinformationen bzw. des Fusionsprospekts zustellen. Dieses Schreiben enthält nicht alle Informationen, die in Bezug auf den vorgesehenen Geschäftszusammenschluss berücksichtigt werden sollten, und ist nicht dazu vorgesehen, als Grundlage für eine Investitionsentscheidung oder eine sonstige Entscheidung im Hinblick auf den vorgesehenen Geschäftszusammenschluss zu dienen. Die Aktionäre von OACB sowie andere Interessenten werden angewiesen, die vorläufigen und endgültigen Versionen der Aktionärsinformationen und des Fusionsprospekts, die jeweiligen Änderungen, aber auch andere Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Geschäftszusammenschluss eingereicht werden, zu lesen, sobald diese zur Verfügung stehen, da diese Materialien wichtige Informationen über Alvotech S.A., OACB und den vorgesehenen Geschäftszusammenschluss enthalten werden. Die endgültigen Versionen der Aktionärsinformationen bzw. des Fusionsprospekts sowie andere maßgebliche Materialien zu dem vorgesehenen Geschäftszusammenschluss werden den zu einem noch festzulegenden Stichtag eingetragenen Aktionären von OACB zugestellt, sobald sie zur Verfügung stehen, damit über den vorgesehenen Geschäftszusammenschluss abgestimmt werden kann. Die Aktionäre von OACB werden Kopien der vorläufigen und endgültigen Versionen der Aktionärsinformationen, des Fusionsprospekts und anderer Unterlagen, die bei der SEC eingereicht worden sind, auch kostenlos über die Website der SEC unter www.sec.gov oder nach schriftlicher Anfrage an folgende Adresse beziehen können: OACB, 333 South Grand Avenue, 28th Floor, Los Angeles, California 90071, USA.

Bewerber um Stimmrechtsvollmachten

OACB und Alvotech S.A. sowie ihre jeweiligen Direktoren und leitenden Angestellten können als Bewerber um Stimmrechtsvollmachten von OACB-Aktionären im Hinblick auf den Geschäftszusammenschluss betrachtet werden. Eine Liste mit den Namen dieser Direktoren und leitenden Angestellten sowie eine Beschreibung ihrer Anteile und Interessen an OACB ist im Jahresbericht von OACB auf Formblatt 10-K/A für das am 31. Dezember 2020 zu Ende gegangene Geschäftsjahr (Stand: 13. Dezember 2021) enthalten, der bei der SEC eingereicht wurde und auf der Website der SEC unter www.sec.gov oder nach schriftlicher Anfrage an folgende Adresse kostenlos erhältlich ist: OACB, 333 South Grand Avenue, 28th Floor, Los Angeles, California 90071, USA. Zusätzliche Informationen hinsichtlich der Anteile und Interessen solcher Bewerber werden auch in den Aktionärsinformationen bzw. im Fusionsprospekt zu dem vorgesehenen Geschäftszusammenschluss enthalten sein.

Alvotech Lux Holdings S.A.S. sowie seine Direktoren und leitenden Angestellten gelten ebenfalls als Bewerber um Stimmrechtsvollmachten bei den Aktionären von OACB im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Geschäftszusammenschluss. Eine Liste mit den Namen dieser Direktoren und leitenden Angestellten sowie Informationen zu ihrem Interesse an dem vorgesehenen Geschäftszusammenschluss werden in den entsprechenden Aktionärsinformationen bzw. im Fusionsprospekt enthalten sein.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Gewisse Aussagen in dieser Mitteilung können als „zukunftsgerichtete Aussagen“ betrachtet werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich in der Regel auf zukünftige Ereignisse oder die zukünftige finanzielle Betriebsleistung von OACB oder Alvotech S.A. Dazu gehören beispielsweise die Erwartungen von Alvotech S.A. in Bezug auf zukünftiges Wachstum, Betriebsergebnisse, Leistung, zukünftige Kapital- und andere Aufwendungen, einschließlich der Entwicklung von wichtiger Infrastruktur für die globalen Gesundheitsmärkte, Wettbewerbsvorteile, Geschäftsaussichten und -chancen, einschließlich der Entwicklung von Produkten in der Pipeline, zukünftige Pläne und Vorhaben, Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen, Ziele oder Erfolge sowie weitere zukünftige Ereignisse. In einigen Fällen können zukunftsgerichtete Aussagen an Ausdrücken wie „könnte“, „sollte“, „voraussichtlich“, „beabsichtigen“, „wird“, „schätzungsweise“, „erwartungsgemäß“, „glauben“, „vorhersehen“, „potenziell“ und „weiterhin“ oder an entsprechenden negativen Wendungen, Varianten oder ähnlichen Ausdrücken erkannt werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf Schätzungen und Annahmen, die von OACB sowie Alvotech S.A. und den Geschäftsleitungen der beiden Unternehmen zwar als vernünftig betrachtet werden, ihrem Wesen nach jedoch ungewiss sind und Risiken, Schwankungen und Eventualitäten unterworfen sind, die sich in vielen Fällen dem Einflussbereich von OACB und Alvotech S.A. entziehen.

Unter anderem die folgenden Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse sich wesentlich von den aktuellen Erwartungen unterscheiden: 1) das Eintreten von Ereignissen, Entwicklungen oder anderen Umständen, die zu einer Beendigung der Verhandlungen oder daraus hervorgehenden endgültigen Vereinbarungen im Hinblick auf den Geschäftszusammenschluss führen könnten; 2) der Ausgang von Gerichtsverfahren, die nach der Ankündigung des Geschäftszusammenschlusses und etwaiger endgültiger Vereinbarungen diesbezüglich gegen OACB, das zusammengeführte Unternehmen oder andere eingeleitet werden könnten; 3) die Unfähigkeit, den Geschäftszusammenschluss abzuschließen, weil es nicht gelingt, die Zustimmung der Aktionäre von OACB, eine Finanzierung für den Abschluss des Geschäftszusammenschlusses zu erhalten oder andere Bedingungen für den Abschluss zu erfüllen; 4) Änderungen an der vorgeschlagenen Struktur des Geschäftszusammenschlusses, die aufgrund geltender Gesetze oder Vorschriften oder als Bedingung für die Einholung der aufsichtsrechtlichen Genehmigung des Geschäftszusammenschlusses erforderlich oder angemessen sein könnten; 5) die Fähigkeit, die Standards für die Börsennotierung nach dem Vollzug des Geschäftszusammenschlusses zu erfüllen; 6) das Risiko, dass die aktuellen Pläne und Abläufe von Alvotech S.A. infolge der Ankündigung und des Vollzugs des Geschäftszusammenschlusses beeinträchtigt werden; 7) die Fähigkeit, die erwarteten Vorteile des Geschäftszusammenschlusses zu verwirklichen, die unter anderem durch den Wettbewerb sowie die Fähigkeit des zusammengeführten Unternehmens, zu wachsen und das Wachstum profitabel zu gestalten, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten aufrechtzuerhalten und die Geschäftsleitung sowie Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zu halten, beeinflusst werden kann; 8) Kosten im Zusammenhang mit dem Geschäftszusammenschluss; 9) Änderungen der geltenden Gesetze oder Vorschriften; 10) die Möglichkeit, dass Alvotech S.A. oder das zusammengeführte Unternehmen durch andere wirtschaftliche, geschäftliche und/oder wettbewerbsbezogene Faktoren nachteilig beeinflusst wird; 11) die Schätzungen bezüglich der Auslagen und der Rentabilität von Alvotech S.A.; 12) der anhängige Rechtsstreit im Zusammenhang mit SIMLANDI™; und 13) andere Risiken und Unwägbarkeiten, die in den Abschnitten „Risk Factors“ und „Cautionary Note Regarding Forward-Looking Statements“ im Jahresbericht von OACB auf Formblatt 10-K/A für das am 31. Dezember 2020 zu Ende gegangene Geschäftsjahr (Stand: 13. Dezember 2021) oder in anderen Unterlagen, die OACB bei der SEC eingereicht hat, aufgeführt sind. Es können zusätzliche Risiken bestehen, die weder OACB noch Alvotech S.A. derzeit bekannt sind oder die OACB und Alvotech S.A. derzeit für unbedeutend halten, die aber ebenfalls dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen gemachten Angaben abweichen. Nichts in dieser Mitteilung ist als Zusage einer Person zu verstehen, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder die darin genannten Ergebnisse erreicht werden. Sie sollten kein übermäßiges Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen setzen, da diese nur zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung gelten. Weder OACB noch Alvotech S.A. verpflichten sich dazu, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder die Leser über irgendwelche Angelegenheiten zu informieren, die sich auf die in dieser Mitteilung erwähnten Sachverhalte auswirken könnten. Alvotech S.A. und OACB lehnen jegliche Haftung für Schäden ausdrücklich ab (egal, ob diese vorhersehbar waren oder nicht), die einer natürlichen oder juristischen Person infolge von Inhalten oder Auslassungen in dieser Mitteilung entstanden sind. Der Leser erklärt sich damit einverstanden, dass er keinen Versuch unternehmen wird, Alvotech S.A., OACB oder die jeweiligen Direktoren, leitenden und sonstigen Angestellten, Partner, Vertreter, Berater oder Beauftragten für die Bereitstellung dieser Mitteilung, die darin enthaltenen Informationen oder etwaige in dieser Mitteilung nicht enthaltene Informationen auf irgendeine Weise haftbar zu machen oder einzuklagen.

Kein Angebot

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt kein Verkaufsangebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren im Rahmen der vorgesehenen Transaktion oder auf andere Weise dar. Es darf auch kein Verkauf von solchen Wertpapieren in einer Gerichtsbarkeit stattfinden, in der das Angebot, die Aufforderung oder der Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung nach den Wertpapiergesetzen einer solchen Gerichtsbarkeit rechtswidrig wäre. Wertpapiere dürfen nur durch einen Prospekt, der die Anforderungen des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung erfüllt, angeboten werden.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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