SYLMAR, Kalifornien--(BUSINESS WIRE)--Second Sight Medical Products, Inc. (NASDAQ:EYES) („Second Sight“ oder „das Unternehmen“), ein Entwickler, Hersteller und Vermarkter von implantierbaren Sehprothesen zur Wiederherstellung eines nützlichen Sehvermögens bei erblindeten Patienten, meldete heute die Ernennung von Frank Vandeputte zum Vice President und General Manager, EMEA und Asien-Pazifik-Raum. In dieser Rolle leitet Vandeputte die gesamten Geschäftstätigkeiten des Unternehmens außerhalb Nordamerikas.
Vandeputte ist eine Führungskraft im Bereich des internationalen Vertriebs und Marketings und verfügt über ausgedehnte kommerzielle Erfahrung mit hochtechnischen Medizingeräten. In der Vergangenheit hat er hochrangige Positionen bei TriVascular, Inc., Aptus Endosystems, EBR Systems, Inc., Oxford Immuniotech, der Sorin Group und Guidant bekleidet. Unter anderem war er dabei an der Markteinführung innovativer Technologien mit Fokus auf Steigerung der Akzeptanz beteiligt sowie an Aufbau und Leitung neuer Geschäfte in der gesamten Europäischen Union. Künftig berichtet er direkt an Will McGuire, President und Chief Executive Officer von Second Sight.
Des Weiteren wurde Dr. Gregoire Cosendai zum Vice President, Clinical Affairs ernannt. Dr. Cosendai wird mit der Leitung der gesamten klinischen Aktivitäten betraut, darunter Machbarkeits- und zulassungsrelevante Studien für das Sehrindenprothesensystem Orion™ (Orion) sowie klinische Studien zur Erweiterung der Patientenpopulation, die mit dem Netzhautprothesensystem Argus® II behandelt werden kann. Diese soll auf Patienten mit Retinitis pigmentosa (RP) mit einem Restsehvermögen ausgedehnt werden. Dr. Cosendai war früher Vice President of European Operations des Unternehmens. Er wird weiterhin an McGuire berichten.
„Frank Vandeputte kommt mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in Vertrieb und Marketing von Medizingeräten zu uns. Seine Führungserfahrung und Vermarktungskompetenzen werden uns zusammen mit unserem starken Team in Europa für fortgesetzte Erfolge außerhalb der USA und Kanadas aufstellen“, so Will McGuire. „Ich freue mich auch sehr, dass Greg Cosendai eine neue Position mit der Leitung unseres klinischen Teams übernommen hat. Seine erste Priorität besteht in der Einleitung der Machbarkeitsstudie für Orion, gefolgt von der Planung und Durchführung einer zulassungsrelevanten Studie. Orion ist eine sehr spannende Technologie, die bei Millionen von Patienten, denen heute keine Möglichkeit zur Verfügung steht, potenziell ein nützliches Sehvermögen wiederherstellen kann“, so McGuire abschließend.
Über das Sehrindenprothesensystem Orion™-
Second Sight,
Hersteller der Netzhautprothese Argus II (Argus II), hat ein neues Gerät
namens Orion entwickelt. Eine klinische Machbarkeitsstudie (proof of
concept) zum Nachweis der Realisierbarkeit einer Stimulierung der
menschlichen Sehrinde mit einem im Handel erhältlichen Gerät eines
anderen Herstellers begann im vierten Quartal 2016 an der University of
California in Los Angeles (UCLA). Klinische FIH-Studien (Erstanwendung
am Menschen) zu Orion sind für 2017 geplant. Wie bei Argus II besteht
der Zweck des von Second Sight entwickelten Orion-Systems darin, die von
einer winzigen Videokamera in der Brille des Patienten aufgenommenen
Bilder in eine Reihe kleiner elektrischer Impulse umzuwandeln. Orion
soll diese elektrischen Impulse dann drahtlos an ein auf der Oberfläche
der Sehrinde implantiertes Elektrodengitter übermitteln. Dort werden sie
als Lichtmuster wahrgenommen. Da eine Sehrindenprothese die Netzhaut und
den Sehnerv umgeht und die Sehrinde unmittelbar stimuliert, kann dieses
System potenziell ein nützliches Sehvermögen bei Patienten
wiederherstellen, die aus vielerlei Gründen vollständig erblindet sind,
darunter Glaukom, diabetische Retinopathie, diverse Krebsarten oder
Traumata. Für das Orion-System liegen bisher keine klinischen Daten vor.
Über das Netzhautprothesensystem Argus II
Das
Argus-II-System von Second Sight erzeugt eine elektrische Stimulation,
bei der die geschädigten Netzhautzellen umgangen und die verbliebenen
funktionstüchtigen Zellen stimuliert werden können, um auf diese Weise
bei Personen mit schwerer bis hochgradiger Retinitis pigmentosa eine
visuelle Wahrnehmung hervorzurufen. Das Argus II System wandelt die von
einer winzigen Videokamera in der Brille des Patienten aufgenommenen
Bilder in eine Reihe kleiner elektrischer Impulse um, die drahtlos an
ein Elektrodengitter gesendet werden, das auf der Oberfläche der
Netzhaut implantiert ist. Diese Impulse stimulieren die verbliebenen
Netzhautzellen, so dass im Gehirn Lichtmuster wahrgenommen werden
sollen. Der Patient muss lernen, diese visuellen Muster zu
interpretieren, und kann dadurch ein gewisses Maß an funktioneller
Sehkraft zurückgewinnen. Argus II ist die erste künstliche Netzhaut, die
in vielen Ländern zugelassen wurde. Sie wird in registrierten
Behandlungszentren in Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien,
Russland, Saudi-Arabien, Südkorea, Spanien, Taiwan, der Türkei,
Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten.
Mit etwaigen Fragen zu diesem System wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. Weitere Informationen über Argus II, insbesondere über Indikation, Gegenanzeigen, die bei Patienten mit schwerer bis hochgradiger Retinitis pigmentosa erzielten Ergebnisse, mögliche Nebenwirkungen und früher beobachtete Vorfälle finden Sie auf der folgenden Website: http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0161642016305796.
Über Second Sight
Second Sight hat sich das Ziel gesetzt,
innovative implantierbare Sehprothesen zu entwickeln, herzustellen und
zu vermarkten, um erblindeten Patienten eine größere Unabhängigkeit zu
verleihen. Second Sight hat das Netzhautprothesensystem Argus® II
entwickelt, das jetzt auch vom Unternehmen hergestellt und vermarktet
wird. Die Aufnahme von Patienten in eine Machbarkeitsstudie, mit der die
Sicherheit und Wirksamkeit von Argus II bei Patienten mit trockener
altersbedingter Makuladegeneration geprüft werden soll, ist
abgeschlossen. Second Sight entwickelt auch die Sehrindenprothese Orion™
zur Wiederherstellung einer gewissen Sehfähigkeit bei Personen, die aus
nicht vermeidbaren oder behandelbaren Ursachen erblindet sind. Der
Hauptsitz von Second Sight in den USA befindet sich in Sylmar,
Kalifornien, der europäische Hauptsitz in Lausanne, Schweiz. Weitere
Informationen erhalten Sie auf der Website: www.secondsight.com.
Safe-Harbor-Erklärung
Diese Pressemitteilung enthält
zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Abschnitt 27A des
US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung und
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„Safe-Harbor“-Bestimmungen in diesen Abschnitten. Alle Aussagen in
dieser Pressemitteilung, denen keine historischen Tatsachen zugrunde
liegen, sind „zukunftsgerichtete Aussagen“. Sie sind erkennbar an
Wörtern wie „geschätzt“, „voraussichtlich“, „Projekte“, „Pläne“ oder
„geplant“, „bemüht sich“, „kann“ oder „könnte“, „wird“, „erwartet“,
„beabsichtigt“, „ist überzeugt“, „sollte“ und ähnliche Ausdrücke sowie
die jeweilige Verneinung davon. Ebenso können sie aus dem Kontext als
zukunftsgerichtete Aussagen,“ erkennbar sein. Alle Aussagen, die sich
auf die betriebliche Leistung, Ereignisse oder Entwicklungen beziehen,
die Second Sight in Zukunft erwartet oder voraussieht, wie etwa erklärte
Ziele, oder die ansonsten keine historischen Tatsachen darstellen, sind
zukunftsgerichtete Aussagen. Zwar beruhen die in dieser Pressemitteilung
enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen des Managements von Second
Sight auf den aktuell gültigen Erwartungen, doch können sich die den
Erwartungen zugrunde liegenden Informationen ändern. Zukunftsgerichtete
Aussagen betreffen inhärente Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen
können, dass die tatsächlichen Ergebnisse maßgeblich von den
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen; Ursache hierfür sind
verschiedene Faktoren, darunter solche Risiken und Unwägbarkeiten, die
in den Abschnitten „Risikofaktoren“ und „Einschätzung und Analyse des
Managements bezüglich der finanziellen Situation und der operativen
Ergebnisse“ auf Formblatt 10-K unseres Jahresberichts vom 16. März 2017
und in unseren sonstigen Berichten aufgeführt sind, die wir von Zeit zu
Zeit der Securities and Exchange Commission vorlegen. Wir bitten Sie
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