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Holicity-Vorstand fordert die Aktionäre auf, HEUTE für den Unternehmenszusammenschluss mit Astra Space, Inc. zu stimmen

Holicity-Sondersitzung der Aktionäre beginnt am 30. Juni um 8:00 Uhr Eastern Time (14:00 Uhr MESZ).

NEW YORK, USA--(BUSINESS WIRE)--Holicity Inc. („Holicity“ oder das „Unternehmen“) (NASDAQ: HOL) veröffentlichte die folgende Erklärung an die Holicity-Aktionäre, in der die Empfehlung des Holicity-Verwaltungsrats zugunsten der Transaktion mit Astra Space, Inc. („Astra“), gemäß dem Business Combination Agreement vom 2. Februar 2021 zwischen Astra, Holicity und Holicity Merger Sub Inc, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Holicity (das „Business Combination Agreement“), bekräftigt wird.

Holicity Inc. wird am 30. Juni 2021 um 8:00 Uhr Eastern Time (14:00 Uhr MESZ) eine Sondersitzung der Aktionäre abhalten, um einen Unternehmenszusammenschluss mit Astra Space, Inc. zu genehmigen. Wir bitten die Aktionäre, die am 24. Mai 2021 (dem Stichtag) Aktien von Holicity Inc. hielten, ihre Stimme abzugeben, damit ihre Aktien auf der Versammlung am 30. Juni repräsentiert sind. Ihre Stimme ist extrem wichtig; ohne Ihre Unterstützung kann der Abschluss des Unternehmenszusammenschlusses nicht stattfinden. Die Frist für die Online-Stimmabgabe ist heute, 29. Juni um 23:59 Uhr Eastern Time (30. Juni um 05:59 Uhr MESZ).

Die Aktionäre waren bisher sehr interessiert, doch wenn nicht genügend Aktien bis zur Frist eine Stimme abgeben, könnte die Sondersitzung nicht beschlussfähig sein und der Unternehmenszusammenschluss verzögert werden. Aufgrund des größeren Anteils an Kleinanlegern ist es für uns eine besondere Herausforderung, Aktionäre zu erreichen, die möglicherweise nicht an den Prozess der Stimmabgabe in Sonderversammlungen gewöhnt sind. „Privatanleger erkennen vielleicht nicht immer die Bedeutung, die die Abstimmung selbst einer kleinen Anzahl von Aktien für den erfolgreichen Abschluss einer Fusion wie dieser haben kann“, sagte Randy Russell, Chief Investment Officer von Holicity. „Wir glauben, dass diese Transaktion im besten Interesse unserer Aktionäre ist, und es ist entscheidend, dass jeder, der die Möglichkeit zur Stimmabgabe hat, diese auch wahrnimmt.“

Wenn sich ein Aktionär an diesem Prozess beteiligen möchte, sollte er sich mit seinem Broker in Verbindung setzen, um zu erfahren, wie er seine Stimme abgeben kann, oder er geht auf www.holicity.inc.

Jeder Aktionär kann auch Morrow Sodali LLC, Holicitys Proxy Solicitor, telefonisch unter (800) 662-5200 oder per E-Mail unter HOL.info@investor.morrowsodali.com kontaktieren, wenn er Hilfe bei der Stimmabgabe benötigt oder Fragen hat.

Wir danken Ihnen für Ihre fortwährende Unterstützung von Holicity.

Wichtige Informationen über den Unternehmenszusammenschluss und wo sie zu finden sind

In Verbindung mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss hat das Unternehmen am 3. Mai 2021 bei der SEC eine Registrierungserklärung auf Formular S-4 (die „Registrierungserklärung“) eingereicht (Registrierungsnummer 333- 255703), die ein Proxy Statement/Prospekt und bestimmte andere zugehörige Dokumente umfasst, die sowohl das Proxy Statement darstellen, das an die Inhaber von Aktien des Stammkapitals der Gesellschaft in Verbindung mit der Einholung von Stimmrechtsvollmachten für die Abstimmung durch die Aktionäre der Gesellschaft hinsichtlich des Unternehmenszusammenschlusses und anderer Angelegenheiten, wie im Registration Statement beschrieben, verteilt wird, als auch den Prospekt bezüglich des Angebots und Verkaufs der Wertpapiere der Gesellschaft, die im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses ausgegeben werden sollen. Die Registrierungserklärung wurde am 4. Juni 2021 wirksam. Den Aktionären des Unternehmens und weiteren Interessenten wird nahegelegt, das in der Registrierungserklärung enthaltene Proxy Statement bzw. den Prospekt und die entsprechenden Änderungen durchzulesen, da diese Unterlagen wichtige Informationen über die Parteien der Vereinbarung über den Unternehmenszusammenschluss, das Unternehmen und den Unternehmenszusammenschluss enthalten. Das endgültige Proxy Statement/Prospekt wurde am oder um den 7. Juni 2021 an die Aktionäre der Gesellschaft zu einem Stichtag verschickt, der für die Abstimmung über den Unternehmenszusammenschluss und andere Belange, die in der Registrierungserklärung beschrieben werden, festgelegt wurde. Aktionäre können Exemplare des Proxy Statements/Prospekts und der anderen Unterlagen, die bei der SEC eingereicht worden sind und die durch Verweis in das Proxy Statement/den Prospekt aufgenommen sind, kostenlos über die Webseite der SEC unter sec.report oder auf Anfrage über die folgende Adresse beziehen: Holicity Inc., 2300 Carillon Point, Kirkland, WA 98033, Attention: Craig McCaw, Chief Executive Officer; Tel. (425) 278-7100.

Bewerber um Stimmrechtsvollmachten

Das Unternehmen und seine Vorstands- und Geschäftsleitungsmitglieder gelten als Bewerber um Stimmrechtsvollmachten bei den Aktionären des Unternehmens im Hinblick auf den Zusammenschluss. Eine Liste mit den Namen dieser Vorstands- und Geschäftsleitungsmitglieder sowie einer Erläuterung ihrer Anteile an dem Unternehmen ist im Zulassungsantrag des Unternehmens auf Formblatt S-1 enthalten, das ursprünglich am 17. Juli 2020 bei der SEC eingereicht wurde und kostenlos über die Website der SEC unter sec.gov oder auf Anfrage über die folgende Adresse bezogen werden kann: Holicity Inc., 2300 Carillon Point, Kirkland, WA 98033, Attention: Secretary; Tel. (425) 278-7100. Zusätzliche Informationen zu den Kapitalbeteiligungen solcher Bewerber sind im Zulassungsantrag enthalten.

Astra sowie die Vorstands- und Geschäftsleitungsmitglieder von Astra gelten ebenfalls als Bewerber um Stimmrechtsvollmachten bei den Aktionären des Unternehmens in Bezug auf den Zusammenschluss. Eine Liste mit den Namen dieser Vorstands- und Geschäftsleitungsmitglieder sowie mit Informationen zu ihren Anteilen an dem Zusammenschluss ist im Zulassungsantrag enthalten.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser aktuelle Bericht auf Formular 8-K enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der „Safe Harbor“-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens und von Astra können von ihren Erwartungen, Schätzungen und Prognosen abweichen. Daher sollten Sie sich nicht auf diese zukunftsgerichteten Aussagen als Vorhersagen zukünftiger Ereignisse verlassen. Wörter wie „erwarten“, „schätzen“, „projektieren“, „budgetieren“, „prognostizieren“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „können“, „werden“, „könnten“, „sollten“, „glauben“, „voraussagen“, „potenziell“, „weiterhin“ und ähnliche Ausdrücke identifizieren solche zukunftsgerichteten Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen u. a. ohne Einschränkung die Erwartungen des Unternehmens und von Astra im Hinblick auf die zukünftige Performance und die erwarteten finanziellen Auswirkungen des Zusammenschlusses und der Fusionen, die Erfüllung der Abschlussbedingungen des Zusammenschlusses und der Fusionen und den Zeitpunkt der Komplettierung des Zusammenschlusses und der Fusionen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen enthalten erhebliche Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Die meisten dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens und von Astra und sind schwer vorherzusagen. Das Unternehmen und Astra weisen die Leser darauf hin, dass sie sich nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten, da diese nur zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung Gültigkeit haben. Das Unternehmen und Astra übernehmen oder akzeptieren keinerlei Verpflichtung oder Vereinbarung, Aktualisierungen oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu machen, um Änderungen bezüglich der Erwartungen oder der Ereignisse, Bedingungen oder Umstände wiederzugeben, auf denen solche Aussagen beruhen.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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