Tilray® unterzeichnet Vereinbarung über die erste Exportlieferung medizinischen Cannabis von Portugal nach Deutschland

Das Unternehmen unterzeichnet mit Cannamedical Pharma GmbH einen ersten Liefervertrag über 3,3 Mio. USD (3 Mio. EUR), um den Vertrieb von medizinischen Cannabisprodukten für bedürftige deutsche Patienten zu steigern

Das Abkommen ist ein wichtiger Meilenstein für Tilray, da der EU-Campus die internationale Exportleistung bis zur zweiten Hälfte des Jahres 2019 erhöht

NANAIMO, British Columbia, Kanada--()--Tilray, Inc. (NASDAQ: TLRY), ein weltweiter Pionier bei Forschung, Anbau, Produktion und Vertrieb von Cannabis, hat heute die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit der Cannamedical Pharma GmbH („Cannamedical“) über seine hundertprozentige Tochter Tilray Portugal Unipessoal Lda. („Tilray Portugal“) bekannt gegeben, die eine Großhandelslieferung von medizinischem Cannabis im Wert von 3,3 Mio. USD (3 Mio. EUR) von Portugal nach Deutschland vorsieht. Die Transaktion, die voraussichtlich im Herbst 2019 abgeschlossen sein wird, wird Tilrays erste Lieferung von seinem hochmodernen EU-Campus in Portugal an Patienten in Deutschland sein.

„Dies ist ein bedeutender Meilenstein für Tilray, da wir unsere Kapazitäten für die internationale Marktbearbeitung ausbauen und unser EU-Campus so bis Ende 2019 Umsatz generieren wird“, sagt Tilray-CEO Brendan Kennedy. „Wir glauben, dass unsere rund 23 Hektar Anbaufläche und die modernste Verarbeitungsanlage Europas wichtige Wettbewerbsvorteile darstellen, die es uns ermöglichen, Kosten zu senken und Margen zu verbessern, und uns gleichzeitig gegen regulatorische Risiken abzusichern.“

Cannamedical wurde 2016 in Köln gegründet und ist vollständig lizenziert und GDP-zertifiziert (Good Distribution Practice), um qualitativ hochwertige medizinische Cannabisprodukte zu importieren und zu vertreiben. Das in Privatbesitz befindliche Unternehmen ist ein führender unabhängiger Anbieter von medizinischen Cannabisprodukten für 2.500 Apotheken und Kliniken in ganz Deutschland.

„Wir von Cannamedical Pharma setzen uns dafür ein, Ärzten, Fachärzten und Apothekern dabei zu helfen, die Lebensqualität ihrer Patienten zu verbessern“, so David Henn, CEO von Cannamedical. „Das Produkt von Tilray erfüllt unsere strengen Qualitätskontrollstandards, und wir freuen uns, einen Partner gefunden zu haben, der medizinische Cannabisprodukte zur Verwendung für die Marken von Cannamedical liefern kann. Mit dieser Partnerschaft werden wir die Verfügbarkeit für bedürftige Patienten im ganzen Land verbessern.“

Tilray kann auf eine bahnbrechende Erfolgsgeschichte als Unternehmen verweisen, das medizinische Cannabisprodukte in pharmazeutischer Qualität für betroffene Patienten auf der ganzen Welt bereitstellt. Tilray war der erste lizenzierte Hersteller von medizinischem Cannabis, der das Produkt erfolgreich aus Nordamerika exportierte und 2016 medizinische Cannabisprodukte in die EU importierte, und das erste Unternehmen, das 2017 Cannabisöle auf den deutschen Markt importierte.

„Wir begrüßen die Vereinbarung mit einem Partner, der Tilrays Engagement für Produktqualität und -sicherheit sowie eine bessere Verfügbarkeit für Patienten teilt“, kommentiert Sascha Mielcarek, Tilrays Managing Director für Europa. „Diese erste Lieferung bildet die erste von vielen, die von unserem EU-Campus in Portugal nach Deutschland sowie in andere europäische und internationale Märkte stattfinden wird.“

Über Tilray®

Tilray ist ein weltweiter Pionier in der Erforschung, dem Anbau, der Produktion und dem Vertrieb von Cannabis und Cannabinoiden und versorgt derzeit Zehntausende von Patienten und Verbrauchern in 13 Ländern auf fünf Kontinenten.

Über Cannamedical®

Cannamedical Pharma wurde 2016 gegründet und war eines der ersten Unternehmen in Deutschland, das sich auf den Import und Vertrieb von medizinischem Cannabis nach Deutschland spezialisiert hat. Das Unternehmen verfügt über ein GDP-Zertifikat (Good Distribution Practice) und ist mit rund 50 Mitarbeitern in Köln tätig.

Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, zusammenfassend bezeichnet als „zukunftsgerichtete Aussagen“. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen und zukunftsgerichteten Informationen dieser Pressemitteilung gehören Aussagen in Bezug auf den Tilray EU-Campus, zukünftige Kosten- und Margenverbesserungen und Cannabislieferungen nach Europa. Zukunftsgerichtete Aussagen oder zukunftsgerichtete Informationen in dieser Pressemitteilung sind oft an Wörtern wie „möglicherweise“, „würde“, „könnte“, „wird“, „wahrscheinlich“, „erwarten“, „vermuten“, „glauben“, „beabsichtigen“, „planen“, „prognostizieren“, „projektieren“, „schätzen“ und andere ähnliche Ausdrücke erkennbar. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse, zukünftige Maßnahmen oder die Fähigkeit zur Belieferung globaler Märkte und beruhen auf einer Reihe von Schätzungen und Annahmen des Managements, denen die Erfahrung des Managements und seine Interpretation von Trends, aktuellen Bedingungen und erwarteten Entwicklungen zugrunde liegen, sowie weitere Faktoren, die das Management als relevant und angemessen bewertet, einschließlich Annahmen hinsichtlich der gegenwärtigen und zukünftigen Marktbedingungen, des gegenwärtigen und zukünftigen regulatorischen Umfelds und zukünftiger Genehmigungen und Zulassungen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge können erheblich von den in dieser Pressemitteilung expliziten oder impliziten, zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Daher sollten sich Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen und diese nicht als Garantie für zukünftige Ergebnisse betrachten. Bitte beachten Sie die den Abschnitt „Risk Factors“ in Tilrays Quartalsbericht auf Formular 10-Q, der am 13. August 2019 bei der Securities and Exchange Commission und der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörde eingereicht wurde, zu Annahmen, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die bewirken können, dass tatsächliche zukünftige Ergebnisse und erwartete Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen expliziten oder impliziten Erwartungen abweichen. Tilray übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen, sofern kein geltendes Wertpapiergesetz eine solche Aktualisierung verlangt.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

Contacts

Medien: Chrissy Roebuck, +1-833-206-8161, news@tilray.com
Investoren: Katie Turner, +1-646-277-1228, Katie.turner@icrinc.com

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