Umfrage: Nur 13 Prozent der Verbraucher befürworten aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Sammelklage

Zwei Drittel der Verbraucher in der EU sind gegen Sammelklagen ohne Schutzmaßnahmen

BRÜSSEL--()--Nur 13 Prozent der europäischen Verbraucher befürworten den aktuellen Vorschlag der Europäischen Union zur Einreichung von Sammelklagen laut einer neuen Fünf-Länder-Umfrage. Außerdem glauben 67 Prozent der EU-Verbraucher, dass die Europäische Union keine Sammelklagen ohne Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch verfügen sollte.

Die neuen Ergebnisse sind Bestandteil einer heute in Brüssel vom Institut für Rechtsreform der US-amerikanischen Handelskammer (Institute for Legal Reform, ILR) veröffentlichten Umfrage, die das globale Meinungsforschungsinstitut WorldThinks durchgeführt hat. An der Umfrage nahmen über 1.000 Erwachsene aus jedem der folgenden EU-Mitgliedsländer teil: Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Polen und Spanien. Die Umfragen haben eine mittlere Fehlergrenze von +/- 3,07.

„Ohne wesentliche Schutzmaßnahmen könnte der Vorschlag die EU aufgrund der verbundenen Risiken zur globalen Drehscheibe missbräuchlicher Rechtsstreits machen und Verhältnisse wie in den USA schaffen“, kommentierte Lisa A. Rickard, Präsidentin des ILR. „Die Vorstellung beunruhigt Verbraucher in der EU, die den Vorschlag ablehnen, solange er keine Maßnahmen gegen unzählige Rechtsstreitigkeiten enthält.“

In der Umfrage drückte eine große Mehrheit der EU-Verbraucher ihre Zustimmung zu spezifischen Maßnahmen aus, die

  • das Einverständnis von Verbrauchern voraussetzen, anstatt es Rechtsanwälten zu erlauben, Verbraucher ohne ihr Wissen in Rechtsakten zu vertreten (77 Prozent)
  • vorschreiben, dass Mindeststandards erfüllt werden, bevor ein Richter ein Klageverfahren zulässt (75 Prozent)
  • die Parteien in einem Rechtsstreit zu dem Nachweis verpflichten, dass sie eine gütliche Einigung versucht haben, bevor sie eine Klage einreichen (74 Prozent)
  • verfügen, dass nur eine legitime Interessenvertretung der Verbraucher Verfahren einleiten darf (65 Prozent)

In der Umfrage wurden außerdem die Einstellungen gegenüber Schutzmaßnahmen bei Prozessfinanzierung durch Dritte oder „TPLF“ untersucht, bei der unabhängige Finanzinstitute in Rechtsakte wie Gruppen- oder Sammelklagen investieren und im Gegenzug eine Provision erhalten.

Die wohl populärste Schutzmaßnahme im Fall von TPLF, die die Europäische Kommission nicht in ihren Vorschlag aufgenommen hat, hätte sicherstellen können, dass Prozessfinanziers keine Kontrolle über die Verfahren haben – eine Maßnahme, die von 78 Prozent der Verbraucher befürwortet wurde.

Die vollständige Umfrage kann hier heruntergeladen werden.

Das ILR ist in den Bereichen Gesetzgebung, Politik, Rechtsprechung und Bildungswesen aktiv, um die Reform des Bürgerrechts voranzutreiben. Es ist in den USA auf staatlicher und lokaler Ebene und darüber hinaus auf globaler Ebene tätig.

Die U.S. Chamber of Commerce ist der weltgrößte Unternehmensverband, der die Interessen von mehr als drei Millionen Unternehmen jeglicher Größe, Sektoren und Regionen sowie staatlicher und lokaler Kammern und Branchenverbände vertritt.

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Contacts

U.S. Chamber Institute for Legal Reform
Justin Hakes, +1 202-463-3156

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