Virpax Pharmaceuticals erweitert seine Entwicklungs- und Vermarktungsrechte an AnQlar™ mit weltweiter Lizenzvereinbarung

– AnQlar™ hatte zuvor in drei präklinischen Studien eine antivirale Aktivität gegen Influenza und SARS-CoV-2 gezeigt –

– Laut FDA kann Virpax einen NDA-Zulassungsantrag beim Office of Non-Prescription Drugs stellen –

BERWYN, Pennsylvania, USA--()--Virpax® Pharmaceuticals, Inc. („Virpax“ oder das „Unternehmen“) (NASDAQ: VRPX), ein Unternehmen, das sich auf die Entwicklung von nicht süchtig machenden Produktkandidaten für die Schmerzbehandlung sowie PTSD-, CNS-Störungs- und antivirale Indikationen spezialisiert hat, hat seine exklusive Lizenzvereinbarung für AnQlar™ mit Nanomerics Ltd. erweitert. Virpax verfügt somit über die weltweiten Rechte für Entwicklung und Vermarktung.

Virpax hat in-vitro-, ex-vivo- (in menschlichen Muskelzellen) und in-vivo-Studien (in Ratten) zu AnQlar abgeschlossen, in denen festgestellt wurde, dass AnQlar die virale Replikation von SARS-CoV-2 und Influenza bei Tieren im Vergleich zu menschlichen Nasengängen stärker hemmt. Während der Studien wurden keine negativen Nebenwirkungen beobachtet. Versuche an Tieren zeigten zudem eine verringerte Viruslast in tierischem Hirngewebe. Virpax plant, Studien zur Entwicklung eines neuen Prüfpräparats (IND, Investigational New Drug) im vierten Quartal 2022 abzuschließen, und plant, den Status als nichtverschreibungspflichtiges Medikament zu beantragen.

Wir möchten uns bei unserem Partner Nanomerics für die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen bedanken und dafür, dass sie unsere ursprüngliche Vereinbarung überarbeitet haben – für den Austausch der Nordamerika-Rechte gegen eine Vereinbarung, die uns global geltende Rechte verschafft, sowie aller kommerziellen Meilensteine und Lizenzgebühren gegen eine Gewinnbeteiligungsvereinbarung. Dies wird uns dabei helfen, für AnQlar den Status eines rezeptfreien Medikament bei der FDA zu beantragen“, erklärt Christopher M. Chipman, CFO und Secretary bei Virpax.

Der Erhalt der weltweiten Rechte an AnQlar steht im Einklang mit unserem globalen Geschäftsmodell und stärkt die Position das Unternehmen, um strategische Partnerschaften einzugehen oder Geschäftschancen für diesen Produktkandidaten zu nutzen“, kommentiert Anthony P. Mack, Chairman und CEO bei Virpax.

Über AnQlar™

AnQlar (GCPQ) ist ein positiv geladenes Chitosan-Derivat, das sich elektrostatisch an negativ geladene Viren wie SARS-CoV-2- oder Influenza bindet. AnQlar kann die Andockung des Coronavirus an der Zelloberfläche des ACE-2-Rezeptors verhindern, der als Mittler für die Virusinfektion fungiert. Dieses Molekül kann einen Doppelwirkmechanismus aufweisen: viruzide Eigenschaften und die Verhinderung des Eintretens des Virus in die Zelle über den ACE-2-Rezeptor.

AnQlar ist ein mucoadhäsives Polymer mit verlängerter nasaler Verweilzeit. Die Anwendung von AnQlar auf die Nasenschleimhaut kann eine virale Infektion blockieren, indem die Anbindung von Viren gehemmt wird. Vorläufige in-vitro-, ex-vivo- und in-vivo-Daten zeigen, dass AnQlar die Replikation von SARS-CoV-2 hemmt und eine Virusausbreitung sowie eine Gehirn-Viruslast hemmen kann.

Über Nanomerics

Nanomerics Ltd ist ein spezialisiertes Pharmaunternehmen mit Sitz in London, Großbritannien. Nanomerics ist ein Spin-Off des University College London und wurde gegründet, um seine Technologie der biokompatiblen Polymere für die Arzneimittelabgabe und andere Anwendungen zu vermarkten. Die proprietäre Technologie von Nanomerics basiert auf dem weltweit führenden Know-how und der wissenschaftlichen Vorreiterrolle in der Polymer-Nanotechnologie. Nanomerics schafft einzigartig differenzierte, patentierte pharmazeutische Assets, die durch hohe wissenschaftliche Qualität getragen werden. Beispielsweise ist die Molecular Envelope Technology (MET) des Unternehmens ein einzigartiges patentiertes biokompatibles Polymer, das einen deutlichen Wechsel in der Zielgewebe-Bioverfügbarkeit darstellt. Die MET von Nanomerics hat den ersten Preis im Wettbewerb der britischen Royal Society of Chemistry Emerging Technologies gewonnen. Die Mitbegründer und Wissenschaftler Professor Ijeoma F. Uchegbu und Professor Andreas G. Schätzlein haben die Technologie an der Universität von Strathclyde und Glasgow sowie zuletzt an der UCL School of Pharmacy entwickelt. Weitere Informationen finden Sie unter www.nanomerics.com.

Über Virpax Pharmaceuticals

Virpax entwickelt Markenproduktkandidaten für nicht süchtig machende Schmerztherapien und neurologische Störungen unter Einsatz seiner geschützten Technologien, die auf die Arzneimittelverabreichung und ihre Optimierung abzielen. Das Unternehmen beantragt bei der FDA zunächst die Zulassung seiner drei patentierten Plattformen zur Arzneimittelverabreichung. Epoladerm™ ist eine topische Diclofenac-Sprühfilmformulierung, die entwickelt wurde, um Osteoarthritis-Schmerzen zu therapieren. Probudur™ ist eine lang wirkende liposomale Bupivacain-Formulierung, die in einer Injektion verabreicht wird, um postoperative Schmerzen zu behandeln. Envelta™ hingegen ist eine intranasale Enzephalin-Formulierung auf der Basis der Molecular-Envelope Technology (MET), die für die Behandlung von krebsbedingten und nicht krebsbedingten Schmerzen sowie der posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD) unter dem Namen PES200 entwickelt wurde. MET kommt auch bei AnQlar™ zum Einsatz, einem Kandidaten zur Hemmung der viralen Replikation, die durch Influenza oder SARS-CoV-2 verursacht wird. Virpax hat jüngst weltweite Rechte an VRP324 erworben, einem Produktkandidaten für die nasale Verabreichung von Cannabidiol mit pharmazeutischer Qualität für die Behandlung von Epilepsie bei Kindern (eine seltene Kinderkrankheit) und Erwachsenen. Weitere Informationen finden Sie unter www.virpaxpharma.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 sowie Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 des Private Securities Litigation Reform Act in ihren geänderten Fassungen, einschließlich Aussagen in Bezug auf die geplanten klinischen Studien, die Produktentwicklung, die klinischen und regulatorischen Fristen, die Marktchancen, Wettbewerbsposition, mögliche oder angenommene zukünftige Betriebsergebnisse, Geschäftsstrategien und potentielle Wachstumsmöglichkeiten des Unternehmens sowie weitere vorausschauende Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen, Schätzungen, Prognosen und Projektionen hinsichtlich der Industrie und der Märkte, in denen wir tätig sind, sowie aktuellen Einschätzungen und Annahmen der Unternehmensführung.

Diese Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Ausdrücken gekennzeichnet sein, unter anderem durch „erwarten“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „schätzen“, „potenziell“, „vorhersagen“, „projizieren“, „sollten“, „würden“ und ähnliche Ausdrücke sowie die Verneinung dieser Begriffe. Diese Aussagen betreffen Ereignisse oder unsere Finanzergebnisse in der Zukunft und bergen bekannte und unbekannte Risiken, Unwägbarkeiten und andere Faktoren, darunter die potentiellen Auswirkungen der Coronapandemie und die potentiellen Auswirkungen anhaltender Bemühungen für die Einhaltung von Abstandregelungen auf die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens, klinische Entwicklungspläne und Fristen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Performance oder Errungenschaften wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, der Performance oder den Errungenschaften abweichen, die durch die zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Diese Faktoren umfassen diejenigen, die in den bei der Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen des Unternehmens aufgeführt werden. Anlageinteressenten werden aufgefordert, sich nicht auf derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung Gültigkeit besitzen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, ob infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderer Begebenheiten.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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